Zertifizierter Energieeffizienz-Experte (dena)

Energie beraten.
Zukunft gestalten.

Kompetent. Unabhängig. Nachhaltig.

Ich unterstütze Sie dabei, Energie zu sparen, Kosten zu senken und den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu steigern – für selbst genutzte Eigenheime ebenso wie für vermietete Wohngebäude.

Erstgespräch am Telefon, unverbindlich · Beratung vor Ort oder online

Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes
Eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes Voraussetzung für BAFA- und KfW-Förderung
Unabhängig, kein Produktvertrieb Region Berlin und Brandenburg 35 Jahre Praxis am Bau
FÜR EINE ENERGIE-EFFIZIENTE ZUKUNFT
50 %
Zuschuss auf das Beratungshonorar
650 €
maximal beim Ein- und Zweifamilienhaus
850 €
maximal ab drei Wohneinheiten
30 %
Grundförderung beim Heizungstausch

Alle Förderangaben Stand August 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien von BAFA und KfW.

Meine Leistungen für Sie

Von der ersten Frage bis zum
bewilligten Förderbescheid.

Sechs Leistungen, die aufeinander aufbauen. Sie können einzeln beauftragt werden oder als durchgehende Begleitung.

Energieberatung für Wohngebäude

Individuelle Beratung für Neubau und Sanierung. Aufnahme vor Ort, energetische Bilanzierung des Gebäudes, Bewertung der Schwachstellen und ein Bericht, der die sinnvollen Maßnahmen in eine Reihenfolge bringt.

BAFA-gefördert mit 50 %

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ihr Fahrplan für eine effiziente Sanierung: Schritt für Schritt statt alles auf einmal. Sie erhalten die beiden Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ – mit Kostenschätzung, Einsparprognose und Förderhinweis je Maßnahme.

Erhöht die Förderobergrenze

BAFA-Fördermittelberatung

Beratung zu passenden Förderprogrammen: welche Zuschüsse für Ihr Gebäude in Frage kommen, in welcher Reihenfolge beantragt wird und welche Nachweise der Antrag braucht. Wichtig ist die Reihenfolge – der Antrag muss vor dem Auftrag stehen.

KfW-Baubegleitung

Fachkundige Begleitung Ihrer geförderten Maßnahme – von der Bestätigung zum Antrag über die Kontrolle der Ausführung bis zum Verwendungsnachweis nach Abschluss.

Gefördert mit 50 %

Energieausweise

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung, zehn Jahre gültig. Ich sage Ihnen vorab, welche Variante für Ihr Gebäude zulässig ist – das ist nicht immer frei wählbar.

Lüftungskonzepte

Gesundes Raumklima und effiziente Lösungen. Nach einer Dämmung oder dem Fenstertausch ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vorgesehen – es verhindert Feuchteschäden dort, wo das Gebäude dichter geworden ist.

Ihre Vorteile

Vier Gründe, nicht länger zu warten.

Energie sparen

Senken Sie dauerhaft Ihre Energiekosten – beginnend bei den Maßnahmen, die je eingesetztem Euro am meisten bringen.

Förderungen sichern

Nutzen Sie staatliche Zuschüsse optimal. Wer die Reihenfolge kennt, holt aus derselben Sanierung deutlich mehr heraus.

Wert steigern

Eine bessere Energiebilanz erhöht den Wert Ihrer Immobilie und ihre Vermietbarkeit – und macht sie beim Verkauf besser vergleichbar.

Zukunft gestalten

Beitrag zum Klima schützen und nachhaltig handeln – mit Entscheidungen, die auch in zwanzig Jahren noch tragen.

Für wen ich arbeite

Eigenheim oder Mietobjekt –
die Förderlogik ist eine andere.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Übersichten im Netz ungenau werden. Selbstnutzer und Vermieter bekommen nicht dieselben Zuschüsse.

Sie wohnen selbst im Haus

Ein- und Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Erbfall oder frisch gekauft

  • Alle Boni stehen Ihnen offen. Beim Heizungstausch sind neben der Grundförderung der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus möglich.
  • Bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 % der förderfähigen Kosten sind erreichbar.
  • Beim Kauf oder Erbe greifen Fristen. Nachrüstpflichten, von denen der Voreigentümer befreit war, treffen Sie binnen zwei Jahren.
  • Der iSFP ordnet die Reihenfolge – damit die Dämmung nicht nach der neuen Heizung kommt und diese zu groß ausfällt.

Sie vermieten oder verwalten

Mehrfamilienhaus, vermietete Eigentumswohnung, WEG

  • Beim Heizungstausch gibt es die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten.
  • An der Gebäudehülle gilt derselbe Satz wie für Selbstnutzer, die Höchstbeträge sind je Wohneinheit gestaffelt.
  • WEG erhalten bis zu 250 € zusätzlich, wenn ich die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorstelle.
  • Neu seit Juli 2026: Bestimmte Kostenrisiken einer neu eingebauten Gas- oder Ölheizung werden zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Das gehört in die Rechnung, bevor die Heizung bestellt wird.
Über mich

Ich weiß, wovon ich spreche.

35 Jahre auf dem Bau. Heute Energieberatung.

Marco Lankes, Inhaber der LANKES Energieberatung

Marco LankesInhaber · Energieeffizienz-Experte

Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes

Mein Name ist Marco Lankes. Über 35 Jahre habe ich einen Fliesenlegerbetrieb geführt, zuletzt mit 8 Mitarbeitern. Ich weiß, wie ein Haus gebaut ist, wohin Feuchtigkeit wandert und was auf der Baustelle passiert, wenn der Plan auf den Bestand trifft.

Heute berate ich zur Energieeffizienz – mit demselben Blick, nur früher im Ablauf. Das ist der Unterschied zu einer rein rechnerischen Beratung: Ich sehe einer Maßnahme an, ob sie sich am Gebäude umsetzen lässt, was sie den ausführenden Betrieb kostet und an welcher Stelle sie in die Reihenfolge gehört.

35+Jahre Erfahrung am Bau
8Mitarbeiter im eigenen Betrieb
MeisterFliesenlegermeister mit eigenem Betrieb
denaZertifizierter Energieeffizienz-Experte
Region Berlin / Brandenburg

Ihr Ansprechpartner in der Region.

Beratung vor Ort oder online. Für die Aufnahme des Gebäudes komme ich zu Ihnen – Besprechung und Übergabe gehen auch per Videotermin, wenn das besser passt.

  • Berlin und Umland
  • Potsdam
  • Brandenburg an der Havel
  • Neuruppin
  • Eberswalde
  • Frankfurt (Oder)
  • Cottbus

Auch darüber hinaus – fragen Sie einfach nach.

Einsatzgebiet Berlin und Brandenburg Vereinfachter Umriss des Landes Brandenburg mit Berlin und den Städten Potsdam, Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Berlin Potsdam Brandenburg a. d. H. Neuruppin Eberswalde Frankfurt (Oder) Cottbus
Ablauf

In vier Schritten zur geförderten Sanierung.

SCHRITT 1

Erstgespräch am Telefon

Kostenlos und unverbindlich. Wir klären, worum es geht, was Ihr Gebäude braucht und welche Förderung überhaupt in Frage kommt.

SCHRITT 2

Termin vor Ort

Ich nehme das Gebäude auf: Bauteile, Heizung, Fenster, Dämmung. Dazu Ihre Verbrauchsdaten und Unterlagen, soweit vorhanden.

SCHRITT 3

Bericht und Fahrplan

Sie erhalten die Bilanzierung, die Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge und eine Einschätzung zu Kosten, Einsparung und Förderung.

SCHRITT 4

Förderung und Umsetzung

Ich bereite den Antrag vor und begleite die Umsetzung bis zum Verwendungsnachweis. Den Antrag stellen Sie selbst – so schreibt es die Förderung vor.

Förderung

Was der Staat aktuell dazugibt.

Die Sätze haben sich im Juli 2026 spürbar geändert. Ältere Übersichten im Netz nennen teilweise Boni, die es nicht mehr gibt.

Fördersätze im Überblick Stand: August 2026 · ohne Gewähr
ProgrammZuschussWorauf zu achten ist
Energieberatung für Wohngebäude
BAFA
50 %
max. 650 € / 850 €
650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohneinheiten. WEG erhalten bis zu 250 € zusätzlich für die Vorstellung in der Eigentümerversammlung. Seit April 2025 zahlen Sie die Rechnung zuerst vollständig, der Zuschuss geht danach auf Ihr Konto.
Heizungstausch
KfW 458
30 % Grundförderung
bis 70 %, bei niedrigem
Einkommen bis 80 %
Die Grundförderung erhalten alle, auch Vermieter. Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und Einkommensbonus von 10 bis 40 % gelten nur für Selbstnutzer. Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit. Ab Februar 2027 sinken Bonus und Höchstbeträge halbjährlich.
Gebäudehülle und Anlagentechnik
BAFA, Einzelmaßnahmen
15 %
+ 5 % mit iSFP
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € – dafür verdoppelt der iSFP die Grenze der förderfähigen Kosten. Bei kleineren Einzelmaßnahmen lohnt er sich dadurch nicht mehr automatisch.
Fachplanung und Baubegleitung
BAFA
50 % Förderfähig bis 5.000 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, bei Mehrfamilienhäusern 2.000 € je Wohneinheit. Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte ist hier vorgeschrieben.

Zwei Punkte, die häufig verwechselt werden.

  1. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat Ende Juli 2026 die 65-Prozent-Pflicht und die Austauschpflicht für alte Heizkessel gestrichen. Als Fördervoraussetzung gelten die 65 Prozent erneuerbare Energien aber weiter – wer nur die Pflicht im Blick hat, verschenkt Zuschüsse.
  2. Die Richtlinie zur geförderten Energieberatung läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Ob und wie sie fortgeführt wird, steht noch nicht fest.
Häufige Fragen

Was Eigentümer mich am häufigsten fragen.

Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars – höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus und höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten bis zu 250 € zusätzlich, wenn ich die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorstelle. Seit April 2025 zahlen Sie die Rechnung zunächst vollständig, der Zuschuss wird danach direkt an Sie ausgezahlt. Mein Honorar richtet sich nach Größe und Zustand des Gebäudes – im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen festen Preis.

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist Ende Juli 2026 in Kraft getreten und hat die 65-Prozent-Regel sowie das Betriebsverbot für alte Heizkessel gestrichen. Auch die frühere Austauschpflicht nach 30 Jahren gibt es nicht mehr. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gelten allerdings ab 2029 steigende Beimischquoten für klimaneutrale Brennstoffe, beginnend bei 10 Prozent.

Ja, und dieser Unterschied ist der wichtigste im Moment: Die gesetzliche Pflicht ist entfallen, die Fördervoraussetzung nicht. Für die KfW-Heizungsförderung müssen die versorgten Flächen nach Abschluss der Maßnahme weiterhin zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Wer das übersieht, verzichtet leicht auf einen fünfstelligen Betrag.

Beim Heizungstausch erhalten Sie die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. An der Gebäudehülle gilt dagegen dieselbe Grundförderung wie für Selbstnutzer, mit nach Wohneinheiten gestaffelten Höchstbeträgen. Neu ist außerdem, dass bestimmte Kostenrisiken einer neu eingebauten Gas- oder Ölheizung zwischen Ihnen und den Mietenden aufgeteilt werden – das sollte in die Wirtschaftlichkeitsrechnung, bevor Sie sich festlegen.

Der iSFP zeigt in aufeinander abgestimmten Schritten, wie Ihr Gebäude energetisch saniert werden kann – mit Kostenschätzung, Einsparprognose und Förderhinweis je Maßnahme. Er besteht aus den Dokumenten „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €, dafür verdoppelt der Fahrplan die Grenze der förderfähigen Kosten. Bei größeren Sanierungen lohnt er sich weiterhin deutlich.

Nein. Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Sie bei Verkauf oder Vermietung vorlegen müssen. Der iSFP ist ein freiwilliges Beratungsinstrument mit konkretem Maßnahmenplan und ersetzt den Energieausweis nicht. Beides erstelle ich Ihnen.

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht entsprechend modernisiert wurden – außerdem bei Neubauten und nach einer Fassadendämmung. In allen anderen Fällen dürfen Sie frei wählen. Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig. Fehlt der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, sind Bußgelder bis 10.000 € möglich.

Möglicherweise ja. Die Pflichten zur Dämmung der obersten Geschossdecke und der Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gelten nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Diese Ausnahme entfällt beim Eigentümerwechsel: Als neuer Eigentümer haben Sie zwei Jahre Zeit. In der Beratung prüfe ich, was konkret gilt und ob eine Befreiung wegen Unwirtschaftlichkeit in Frage kommt.

Für die geförderte Energieberatung, für Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie für die geförderte Baubegleitung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Experte vorgeschrieben. Ich bin dort eingetragen, die Experten-Nummer teile ich auf Anfrage mit. Bei der KfW-Heizungsförderung darf die Bestätigung zum Antrag auch ein eingetragenes Fachunternehmen ausstellen. Den Förderantrag stellen Sie in jedem Fall selbst – ich bereite ihn vollständig vor.

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Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Ein Anruf genügt für den Anfang. Im Erstgespräch klären wir in wenigen Minuten, ob und wie sich eine Beratung für Ihr Gebäude rechnet.

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